Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Higher Level GbR
§1
Geltung der Bedingungen
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil
jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Higher Level GbR und dem
Auftraggeber. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Higher Level GbR
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch
einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die
Higher Level GbR diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses
Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§
2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der Higher Level GbR sind freibleibend und unverbindlich. Die
Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Higher Level GbR. Das Gleiche
gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Higher Level GbR
nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die
Bestätigung als erteilt.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den
zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten,
Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie
nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§
3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der zu
dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer
sofern nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert ausgewiesen.
2. Preisangaben in Preislisten, Webseiten oder Katalogen sind freibleibend und
unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die
vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Burgau
(Landkreis Günzburg). Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers
zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages.
4. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder in Bar. Soweit nicht anders
vereinbart sind die Rechnungen der Higher Level GbR innerhalb von 7 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Higher Level GbR über den
Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behalten wir uns
ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und
Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt oder wenn
der Higher Level GbR andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, ist die Higher Level GbR berechtigt, die gesamte
Restsumme fällig zu stellen. Die Higher Level GbR ist in diesem Falle ebenfalls
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7. Alle Zahlungen haben direkt an die Higher Level GbR zu erfolgen. Vertreter
sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Geld oder
sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung
erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
8. Soweit zwischen Vertragsabschluss und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr
als vier Monate vergehen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung
gültigen Preise der Higher Level GbR.
9. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht der
Higher Level GbR ein Anspruch auf Ersatz in Höhe der durch die Absage
entstandenen Kosten zu. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde,
entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten
Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu
zahlen:
• Absage der Veranstaltung früher als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 25%
• Absage der Veranstaltung später als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 50%
• Absage der Veranstaltung später als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 75%
• Absage der Veranstaltung später als 1 Woche vor dem Veranstaltungstag: 100%
Zusätzliche Fremdleistungen, die entstanden sind (z.B. Catering, Technik,
Bestuhlung, Personal etc.) werden unabhängig vom Stornierungsdatum separat
ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt (Es gelten in diesen Fällen die
AGBs des Zulieferers)
Die Stornierung ist schriftlich an info@higherlevel.events
zu richten.
§ 4 Vermietung
1. Gemietete Artikel sind Eigentum der Higher Level GbR. Es ist nicht
gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.
2. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart für drei
Kalendertage, bzw. einen Einsatztag und ist grundsätzlich im Voraus zu
entrichten. Speziell bei Elektronischen Artikeln bezieht sich der Mietpreis auf
24 Std. bzw. acht Std. Einsatzdauer.
3. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so
verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird
jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit
hinzugerechnet.
4. Die Higher Level GbR behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von
100% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen. Die Higher Level GbR ist
jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen
Beauftragten besichtigen zu lassen.
5. Mit Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls
nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und die Higher
Level GbR die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Die Higher
Level GbR übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an
Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und
es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und
Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter
Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur
Wiederbeschaffung zu leisten. Die Higher Level GbR kann für verspätete
Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.
6. Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck und
Gläser werden – soweit nichts anderes vereinbart – nach der Rückgabe vom
Vermieter gereinigt. Sie müssen dem Vermieter so zurückgegeben werden, dass sie
sofort maschinell gereinigt werden können. Die Rückgabe muss Sortenrein und
ohne Essensreste erfolgen. Bei extremer Verschmutzung hat die Higher Level GbR
das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in
Rechnung zu stellen.
7. Textilien (z. B. Hussen, Tischdecken, Mundservierten) müssen dem Vermieter
nach der Benutzung trocken zurückgegeben werden. Die Endreinigung der
Tischwäsche ist in der Regel im Mietpreis inklusive. Bei Rückgabe der
Tischwäsche wird diese von der Higher Level GbR grob auf Flecken und
Beschädigungen kontrolliert. Da erst nach endgültiger Reinigung festgestellt
werden kann, ob diese wiederverwendet werden kann, behält sich die Higher Level
GbR vor, nicht mehr zu gebrauchende Tischwäsche (Flecken, Löcher oder ähnliches)
nachträglich in Rechnung zu stellen. Dabei muss der Mieter den vollen
Wiederbeschaffungspreis der Higher Level GbR erstatten.
8. Sollte die Lieferung der Mietartikel über einen Paketdienst erfolgen, empfehlen
wir grundsätzlich den Versand via Overnight/Express. Die Higher Level GbR kann
für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht
werden. Die Rücksendung muss termingerecht vom Mieter erfolgen. Die Kosten für
die Rücksendung trägt der Mieter. Ebenso muss die Versendung der Mietartikel
immer versichert erfolgen. Sollten die Mietartikel beschädigt oder gar nicht
bei der Higher Level GbR eingehen, muss der Mieter für den entstanden Schaden
aufkommen.
9. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist jederzeit schriftlich möglich. In diesem
Falle gelten die unter Punkt 9 aufgeführten Bedingungen.
10. Für jegliche Schäden bei elektronischen Mietartikeln, die durch
mangelhaften Strom oder Stromschwankungen entstehen, hat der Mieter in vollem
Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter durchzuführen.
11. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter
gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.
§
5 Lieferung
1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluss keine Lieferart bestimmt hat,
geschieht dies nach Ermessen der Higher Level
2. Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, sobald die Sendung an die
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager der Higher Level GbR verlassen hat.
3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/Mieters verzögert oder nimmt er die
Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht
erforderlich, wenn der Käufer/Mieter die Entgegennahme der per Nachnahme oder
sonst wie gelieferter Ware verweigert hat.
4. Die Higher Level GbR ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung
im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.
5. Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene und von der Higher Level GbR nicht zu
vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei der Higher Level GbR oder einer
seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden,
Betriebsstörungen, etc., berechtigen die Higher Level GbR – unter Ausschluss
von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder
den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
§
6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Kunde hat der Higher Level GbR alle für die Auftragsdurchführung
notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender
Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Higher Level GbR.
2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig
sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher
Informationen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche
Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den
Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit
Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine
Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
5. GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art können
nach separater Beauftragung der Higher Level GbR auf Kosten des Kunden im
Bedarfsfall eingeholt und bezahlt werden.
6. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden
prüfen und die Higher Level GbR von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine
Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von
zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im Übrigen
müssen der Higher Level GbR offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die
mangelhaften Liefergegenstände müssen in dem Zustand, in dem sie sich zum
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die
Higher Level GbR bereitgehalten werden. Einen Verstoß gegen die vorstehenden
Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Higher
Level GbR aus.
7. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Higher Level GbR oder des
Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen
entsprechen, entfällt die Gewährleistung.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden
Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, welche
unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.
§
7 Vermittlungsleistung
1. Die Higher Level GbR haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
2. Soweit die Higher Level GbR als Vermittler und Agentur von künstlerischen
Darbietungen und Dienstleistungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der
jeweilige Kunde, die hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von
Direktgeschäften zu nutzen. Sollte trotzdem ein Direktgeschäft stattfinden, so
hat die Higher Level GbR einen Anspruch auf Vermittlungsprovision. Der Kunde
muss selbst für örtliche Abgaben, GEMA oder ähnl. direkt aufkommen.
§
8 Eigentumsvorbehalt
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen
Rechnungsbegleichung Eigentum der Higher Level GbR. Die Lieferung erfolgt dabei
stets unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.
§ 9 Lizenzen
Beim Betreiben von Video-und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei IT-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne, dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt die Higher Level GbR im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild-und Tonmaterialien sowie Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Higher Level GbR und dem Mieter/Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Günzburg.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Burgau, den 18.11.2020
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.