Allgemeine Geschäftsbedingungen der Higher Level GbR

§1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Higher Level GbR und dem Auftraggeber. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Higher Level GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Higher Level GbR diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der Higher Level GbR sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Higher Level GbR. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Higher Level GbR nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der zu dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.
2. Preisangaben in Preislisten, Webseiten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Burgau (Landkreis Günzburg). Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages.
4. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder in Bar. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen der Higher Level GbR innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Higher Level GbR über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt oder wenn der Higher Level GbR andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die Higher Level GbR berechtigt, die gesamte Restsumme fällig zu stellen. Die Higher Level GbR ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7. Alle Zahlungen haben direkt an die Higher Level GbR zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
8. Soweit zwischen Vertragsabschluss und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate vergehen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Higher Level GbR.
9. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht der Higher Level GbR ein Anspruch auf Ersatz in Höhe der durch die Absage entstandenen Kosten zu. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

• Absage der Veranstaltung früher als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 25%
• Absage der Veranstaltung später als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 50%
• Absage der Veranstaltung später als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 75%
• Absage der Veranstaltung später als 1 Woche vor dem Veranstaltungstag: 100%

Zusätzliche Fremdleistungen, die entstanden sind (z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc.) werden unabhängig vom Stornierungsdatum separat ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt (Es gelten in diesen Fällen die AGBs des Zulieferers)

Die Stornierung ist schriftlich an info@higherlevel.events zu richten.

§ 4 Vermietung

1. Gemietete Artikel sind Eigentum der Higher Level GbR. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.
2. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart für drei Kalendertage, bzw. einen Einsatztag und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Speziell bei Elektronischen Artikeln bezieht sich der Mietpreis auf 24 Std. bzw. acht Std. Einsatzdauer.
3. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet.
4. Die Higher Level GbR behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 100% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen. Die Higher Level GbR ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
5. Mit Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und die Higher Level GbR die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Die Higher Level GbR übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. Die Higher Level GbR kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.
6. Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck und Gläser werden – soweit nichts anderes vereinbart – nach der Rückgabe vom Vermieter gereinigt. Sie müssen dem Vermieter so zurückgegeben werden, dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Die Rückgabe muss Sortenrein und ohne Essensreste erfolgen. Bei extremer Verschmutzung hat die Higher Level GbR das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
7. Textilien (z. B. Hussen, Tischdecken, Mundservierten) müssen dem Vermieter nach der Benutzung trocken zurückgegeben werden. Die Endreinigung der Tischwäsche ist in der Regel im Mietpreis inklusive. Bei Rückgabe der Tischwäsche wird diese von der Higher Level GbR grob auf Flecken und Beschädigungen kontrolliert. Da erst nach endgültiger Reinigung festgestellt werden kann, ob diese wiederverwendet werden kann, behält sich die Higher Level GbR vor, nicht mehr zu gebrauchende Tischwäsche (Flecken, Löcher oder ähnliches) nachträglich in Rechnung zu stellen. Dabei muss der Mieter den vollen Wiederbeschaffungspreis der Higher Level GbR erstatten.
8. Sollte die Lieferung der Mietartikel über einen Paketdienst erfolgen, empfehlen wir grundsätzlich den Versand via Overnight/Express. Die Higher Level GbR kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden. Die Rücksendung muss termingerecht vom Mieter erfolgen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Mieter. Ebenso muss die Versendung der Mietartikel immer versichert erfolgen. Sollten die Mietartikel beschädigt oder gar nicht bei der Higher Level GbR eingehen, muss der Mieter für den entstanden Schaden aufkommen.
9. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist jederzeit schriftlich möglich. In diesem Falle gelten die unter Punkt 9 aufgeführten Bedingungen.
10. Für jegliche Schäden bei elektronischen Mietartikeln, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter durchzuführen.
11. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.

§ 5 Lieferung
1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluss keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen der Higher Level
2. Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Higher Level GbR verlassen hat.
3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/Mieters verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer/Mieter die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferter Ware verweigert hat.
4. Die Higher Level GbR ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.
5. Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene und von der Higher Level GbR nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei der Higher Level GbR oder einer seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, etc., berechtigen die Higher Level GbR – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Kunde hat der Higher Level GbR alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Higher Level GbR.
2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
5. GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art können nach separater Beauftragung der Higher Level GbR auf Kosten des Kunden im Bedarfsfall eingeholt und bezahlt werden.
6. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und die Higher Level GbR von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im Übrigen müssen der Higher Level GbR offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände müssen in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Higher Level GbR bereitgehalten werden. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Higher Level GbR aus.
7. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Higher Level GbR oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen, entfällt die Gewährleistung.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.

§ 7 Vermittlungsleistung
1. Die Higher Level GbR haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
2. Soweit die Higher Level GbR als Vermittler und Agentur von künstlerischen Darbietungen und Dienstleistungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Kunde, die hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Sollte trotzdem ein Direktgeschäft stattfinden, so hat die Higher Level GbR einen Anspruch auf Vermittlungsprovision. Der Kunde muss selbst für örtliche Abgaben, GEMA oder ähnl. direkt aufkommen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Higher Level GbR. Die Lieferung erfolgt dabei stets unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.

§ 9 Lizenzen
Beim Betreiben von Video-und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei IT-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne, dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt die Higher Level GbR im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild-und Tonmaterialien sowie Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

§ 10 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Higher Level GbR und dem Mieter/Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Günzburg.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Burgau, den 18.11.2020

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.